Die Kündigungsfristen von Mietwohnungen betragen in der Regel drei Monate. Hat man länger darin gewohnt, ist der Auszug unter Umständen auch erst nach sechs Monaten möglich. Unabhängig davon, was im Vertrag steht oder vereinbart wurde, lässt sich mit dem Vermieter unter Umständen eine kürzere Frist aushandeln. Dies kann zum Beispiel gelingen, wenn man für einen Nachmieter sorgt. Zieht dieser mitten im Monat ein, muss man eventuell auch nur die Hälfte der Miete zahlen. Die Kündigung einer Mietwohnung ist meist mit einem einfachen, formlosen Schreiben möglich. Wenn der Mieter auszieht, erhält er die Kaution zurück.
In der Regel sind Renovierungen nötig. So ist der ehemalige Mieter häufig verpflichtet, die Wohnung zu streichen. Je nachdem, wie lange man eine Wohnung angemietet hat, können jedoch noch andere Reparaturen vertraglich vereinbart sein. Hat der Mieter die Wohnung ohne Renovierung übernommen oder möchte der Vermieter die Wohnung umbauen, erlässt er dem Mieter aber manchmal auch das Streichen.


2 Antworten " Kündigung einer Mietwohnung: Fristen und Pflichten "
März 13th 2012 am 14:04
Kennt sich jemand mit Renovierungsklauseln aus, hab da nämlich ein kleines Problem…
Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte
April 10th 2012 am 16:14
Leona,
die hilfe würde ich mir nich online von wildfremden menschen holen. Frag da mal lieber einen anwalt !